Frostschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Besonders kalte Winter können sich auf die Wohngebäudeversicherung genauso katastrophal auswirken wie Jahre mit vielen Unwettern. Bruchschäden an Rohren und Armaturen durch Frost sind nämlich mitversichert, ebenso die durch den Wasseraustritt entstehenden Leitungswasserschäden.

Erweiterter Deckungsumfang bei Frost

Die in der Wohngebäudeversicherung enthaltene Deckung gegen Rohrbruch bezieht sich grundsätzlich auf Schäden aus beliebiger Ursache. Welche Rohrleitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden automatisch versichert sind und welche gegen einen Beitragszuschlag zusätzlich versichert werden können, finden Sie unter dem Stichwort Bruchschäden ausführlich erklärt.

Der Versicherungsschutz für Frostschäden umfasst aber mehr Sachen als die Versicherung gegen Bruchschäden aus beliebiger Ursache. Gegen Frost – aber nur durch eine Zusatzklausel gegen sonstige Bruchschäden – sind versichert:

  • Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spültoiletten, Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wasseruhren und vergleichbare Armaturen einschließlich der Anschlussschläuche
  • Heizkörper, Heizkessel, Boiler und ähnliche Teile der Warmwasser- oder Dampfheizung, von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen

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