Explosion - Implosion
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Explosionen werden zusätzlich zu Brandschäden als versicherte Gefahr in der Wohngebäudeversicherung erwähnt. Explosionen führen zwar häufig auch zu einem Brand, aber wenn sie ausdrücklich versichert sind, braucht man nicht abzugrenzen, welche Schäden bereits durch die Druckwelle verursacht wurden und was erst später durch den Brand vernichtet wurde.
Versicherungsbedingungen gehen mit der Zeit
Während in den ersten Bedingungen für die Feuerversicherung aus dem Jahr 1930 nur die Explosion von Leuchtgas und Beleuchtungskörpern versichert war – andere Risiken gab es im Alltag kaum –, sind in aktuellen Verträgen Explosionen aller Art versichert.
Es gibt nur einige wenige Ausnahmen. Neben den allgemein ausgeschlossenen Kriegsereignissen sind das zum Beispiel Schäden durch Kernenergie, denn hierfür gibt es eine besondere Schadensersatzregelung. Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen dafür Haftpflichtversicherungen abschließen.
Während Explosionen durch Überdruck entstehen, bezeichnet man Schäden durch Unterdruck als Implosion. Die meisten Versicherer schließen sie in den Versicherungsschutz ein. Das wesentliche Risiko bestand in der Hausratversicherung bei alten Röhrenfernsehern, denn in der Bildröhre herrschte ein Vakuum, also Unterdruck. Durch die Verbreitung von Flachbildfernsehern ist die Gefahr Implosion nahezu bedeutungslos geworden.