Zuleitungsrohre

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie von Heizungs- und Klimaanlagen sind in der Wohngebäudeversicherung gegen Rohrbruch versichert. Die Ursache des Rohrbruchs ist – mit wenigen Ausnahmen wie Erdbeben – egal. Außer Frostschäden sind also auch sonstige Bruchschäden zum Beispiel durch Korrosion oder Alterung versichert.

Versicherungsschutz auch auf dem Grundstück

Die Versicherung gilt nicht nur für Zuleitungsrohre innerhalb des Gebäudes, sondern auch für Zuleitungen auf dem Grundstück. Sie müssen allerdings der Versorgung der versicherten Gebäude oder sonstigen Anlagen dienen, zum Beispiel zu einem versicherten Nebengebäude oder Pool führen, und der Versicherungsnehmer muss für Schäden an diesen Rohren verantwortlich sein, also die Gefahr tragen.

Weitere Zuleitungen können bei Bedarf gegen einen Mehrbeitrag versichert werden. Das sind:

  • Zuleitungen auf dem Grundstück, die aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
  • Zuleitungen, die zwar der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, aber außerhalb des Grundstücks verlaufen

Auch für die Erweiterung des Versicherungsschutzes ist die Gefahrtragung durch den Versicherungsnehmer Voraussetzung. Rohre, für deren Erhalt die Gemeinde zuständig ist, sind nicht versichert – es besteht auch kein Bedarf. Kommt es zu Leitungswasserschäden (Nässeschäden) am Haus, wären diese dagegen auch versichert, wenn es sich um ein geborstenes Rohr der Gemeinde handelt.

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