Nebengebäude
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Kleinere Nebengebäude auf demselben Grundstück wie das Haupthaus sind in vielen Tarifen der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert. Der Kunde muss also nicht jedes Gewächshaus oder jede (fest mit dem Boden verbundene) Hundehütte dem Versicherer separat melden und dafür einen Beitrag bezahlen.
Welche Nebengebäude ohne besonderen Antrag mitversichert gelten, ist von Versicherer zu Versicherer aber verschieden. Mal gilt eine Wertgrenze, mal ist die Fläche das entscheidende Kriterium. Je nach Vertrag kann beispielsweise ein Gartenhaus von 12 m² Fläche kostenfrei eingeschlossen sein oder einen Zuschlag erfordern. Das führt zu erheblichen Unterschieden beim Gesamtbeitrag, die bei oberflächlichen Internet-Vergleichen nicht berücksichtigt werden. Eine ausführliche Beratung ist deshalb wichtig.
Separate Wertermittlung für große Nebengebäude
Carports und Garagen außerhalb des Gebäudes werden im Regelfall separat behandelt. Nebengebäude, die von ihrem baulichen Charakter her nicht als Garagen konzipiert sind, werden auch dann nicht zur Garage, wenn Autos darin untergestellt sind. Vor allem in den östlichen Bundesländern trifft man häufig auf ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit einem eher kleinen Wohnhaus, aber flächen- und auch wertmäßig bedeutenden Nebengebäuden.
Werden sie bei Antragstellung nicht beachtet oder im Hinblick auf eine vermeintliche Beitragsersparnis absichtlich ausgeklammert, gibt es im Schadenfall ein böses Erwachen für die Kunden. Das zeigte sich beispielsweise anlässlich der schweren Überschwemmungen in Ostdeutschland 2002.
Eine pauschale Mitversicherung ist bei solchen Gebäuden ausgeschlossen. Vielmehr muss eine separate Wertmitteilung und auch Risikoprüfung stattfinden. Der bauliche Zustand ist oft nicht mehr einwandfrei. Eventuell handelt es sich um Gebäude mit offenen Seiten, die gegen Sturm nicht oder nur mit hohen Beitragszuschlägen versicherbar sind. Wird die Mitversicherung trotz Instandhaltungsmängeln gewünscht, kommt eventuell eine Versicherung als gemeiner Wert statt zum Neuwert infrage.