Carport

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Ein Carport ist ein Unterstand für ein oder mehrere Fahrzeuge und dient deren Schutz vor Umwelteinflüssen, zum Beispiel Regen, Schnee, Hagel oder auf den Scheiben gefrierende Luftfeuchtigkeit.

Im Gegensatz zu Garagen ist der Carport nicht von Wänden umschlossen, also auch nicht verschließbar. Carports sind in der Wohngebäudeversicherung als sonstige Grundstücksbestandteile auf Antrag mitzuversichern. Sie sind zwar keine Gebäude im eigentlichen Sinn, aber mit dem Grundstück baulich verbunden und zählen deshalb als Bestandteil.

Zuschlag auf den Beitrag oder den Versicherungswert

Der Einschluss von Carports in die Wohngebäudeversicherung erfolgt je nach Versicherer kostenfrei innerhalb des Hauptvertrags, durch Anpassung der Versicherungssumme oder durch Vereinbarung eines pauschalen Beitragszuschlags.

Wichtig ist die Abgrenzung von Carports zu Nebengebäuden. Hat der Carport einen zusätzlichen kleinen Abstellraum, der von Wänden umschlossen ist, sollte das kein Problem sein. Ist der Raum aber ähnlich groß wie die Abstellfläche für die Fahrzeuge, wird eine Tarifierung als Nebengebäude dem Risiko besser gerecht.

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