Mietsachschäden

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Zwar sind Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung generell ausgeschlossen, aber viele Verträge schließen diesen für die meisten Pferdehalter wichtigen Baustein durch eine abweichende Vereinbarung wieder ein.

Natürlich ist das Risiko grundsätzlich anders gelagert als beispielsweise bei einem Hund, der in einer Mietwohnung gehalten wird und dort Schäden anrichten kann. Prinzipiell geht es aber um ähnliche Zwischenfälle. Nicht jeder hat die Chance, ein Pferd im eigenen Stall unterzustellen oder auf dem eigenen Grund und Boden weiden zu lassen. Schäden an Pferdeboxen, Weiden, sogenannten Paddocks, den graslosen Ausläufen, aber auch in Reithallen oder an Pferdeanhängern sind die klassischen Einsatzmöglichkeiten für die Deckung von Mietsachschäden in der Pferdehaftpflichtversicherung.

Schreckhafte Fluchttiere

Pferde sind von ihrer Natur her Fluchttiere. Werden sie erschreckt, versuchen Sie zu entkommen – aus dem Stall, von der Weide und auch aus dem Anhänger. Flurschäden oder Verkehrsunfälle, die sie auf der Flucht verursachen, sind in der Grunddeckung bereits versichert. Nur hinsichtlich der Mietsachschäden, also der Pferdebox, dem Weidezaun oder dem Anhänger, unterscheiden sich die Verträge.

Manche Versicherer differenzieren bei den Mietsachschäden zwischen versicherten Schäden an Immobilien (also Gebäude- oder sonstigen Grundstücksbestandteilen) und nicht versicherten Schäden an Mobilien, also beweglichen Sachen. Eine bestmögliche Deckung sollte aber beide Komponenten enthalten.

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