Flurschäden

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Flurschäden entstehen, wenn Pferde aus einer Box, einem Stall oder der umzäunten Weide ausbrechen und dabei Felder zertreten oder Sträucher und Bäume durch Bisse beschädigt werden. Ersatzpflichtig ist zum Beispiel der Ernteausfall, den ein Bauer geltend macht.

Ob Sie für den Schaden verantwortlich sind, spielt keine Rolle – zumindest dann nicht, wenn Sie das Pferd aus rein privaten Gründen halten. Für sogenannte Luxustiere sind Sie nach dem Gesetz nämlich auch ohne Verschulden in vollem Umfang haftbar. Selbst wenn Sie das Gatter verschlossen und den Zaun regelmäßig kontrolliert haben, müssen Sie den Schaden ersetzen.

Dabei ist ein Flurschaden vermutlich noch Ihr kleinstes Problem: Auch für Personenschäden müssen Sie zahlen, beispielsweise wenn das Pferd Passanten umrennt oder auf die Straße läuft und dort einen Unfall verursacht. Die Haftung ist summenmäßig nicht begrenzt und erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen und das, was Sie in Zukunft verdienen werden.

Die Pferdehaftpflichtversicherung prüft und zahlt

Als gewerblicher Pferdehalter haben Sie dagegen eine Entlastungsmöglichkeit, wenn Sie alles Nötige getan haben, um den Schaden zu verhindern. Egal ob private oder berufliche Haltung - Ihre Pferdehaftpflichtversicherung prüft die Haftungsfrage und schützt Sie, falls Ansprüche zu Unrecht gestellt werden. Berechtigte Forderung zahlt er im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme, das sind meist mehrere Millionen Euro.

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