Steuer - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Mit den Finanzbehörden hat praktisch jeder zu tun - als Arbeitnehmer mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, als Hauseigentümer wegen der Grundsteuer oder wegen steuerpflichtigen Mieteinnahmen, als Autofahrer wegen der Kfz-Steuer.

Der Steuer-Rechtsschutz umfasst neben Steuern auch Rechtsstreit um andere Abgaben, zum Beispiel Zölle und amtliche Gebühren. Häufig gibt es beispielsweise Meinungsverschiedenheiten mit der Kommune um Bescheide zu Müll- oder Abwassergebühren.

Versicherungsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren

Im Gegensatz zu den meisten anderen Leistungsarten setzt der Versicherungsschutz im Steuer-Rechtsschutz erst ein, wenn ein Verfahren vor einem Finanzgericht bzw. Verwaltungsgericht stattfindet. Eine vorgerichtliche Interessenwahrnehmung, etwa die Vertretung durch einen Anwalt in einem Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren, fällt nicht unter den Versicherungsschutz.

Mit dieser Einschränkung will die Rechtsschutzversicherung eine klare Abgrenzung zur reinen Steuerberatung schaffen. Halten Sie also einen Steuerbescheid für fehlerhaft, legen Sie zunächst selbst Einspruch ein. Erst wenn der Einspruch abgewiesen wird und es zu einer Klage vor dem Finanzgericht kommt, ist der Rechtsschutzversicherer in der Pflicht. Anstelle eines Anwalts kann er dann auch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bezahlen.

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