Leistungsarten

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Typische Angebote zur Rechtsschutzversicherung sind modular aufgebaut. Das bedeutet, der Kunde kann aus verschiedenen versicherbaren Rechtsgebieten die für ihn wichtigen Bausteine auswählen. Diese Bausteine bzw. Rechtsgebiete werden in den Versicherungsbedingungen als Leistungsarten bezeichnet. Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) enthalten mindestens zwölf solcher Leistungsarten:

Viele Versicherer bieten neben diesem Standard-Umfang Erweiterungen der Policen an. Weit verbreitet sind:

Zusammenfassung nach Lebensbereichen

Um dem Kunden die Auswahl zu erleichtern und gefährliche Deckungslücken zu vermeiden, werden die Leistungsarten nach unterschiedlichen Lebensbereichen zu sogenannten Vertragsformen zusammengefasst. Eine Vertragsform ist also eine Kombination verschiedener Leistungsarten. Umgekehrt kann eine Leistungsart in unterschiedlichen Vertragsformen vorkommen. Beispielsweise ist die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz standardmäßig in den Vertragsformen

enthalten.

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