Leistungsarten
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Typische Angebote zur Rechtsschutzversicherung sind modular aufgebaut. Das bedeutet, der Kunde kann aus verschiedenen versicherbaren Rechtsgebieten die für ihn wichtigen Bausteine auswählen. Diese Bausteine bzw. Rechtsgebiete werden in den Versicherungsbedingungen als Leistungsarten bezeichnet. Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) enthalten mindestens zwölf solcher Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Opfer-Rechtsschutz
Viele Versicherer bieten neben diesem Standard-Umfang Erweiterungen der Policen an. Weit verbreitet sind:
- Spezial-Straf-Rechtsschutz beim Vorwurf vorsätzlich begangener Vergehen
- Daten-Rechtsschutz für Unternehmen, die personenbezogene Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeiten
- Internet-Rechtsschutz für Rechtsfälle in Zusammenhang mit Online-Aktivitäten
Zusammenfassung nach Lebensbereichen
Um dem Kunden die Auswahl zu erleichtern und gefährliche Deckungslücken zu vermeiden, werden die Leistungsarten nach unterschiedlichen Lebensbereichen zu sogenannten Vertragsformen zusammengefasst. Eine Vertragsform ist also eine Kombination verschiedener Leistungsarten. Umgekehrt kann eine Leistungsart in unterschiedlichen Vertragsformen vorkommen. Beispielsweise ist die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz standardmäßig in den Vertragsformen
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
enthalten.