Wohnungs- und Grundstücks - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

Wohnen, egal ob zur Miete oder als Eigentümer, ist häufig Anlass für Auseinandersetzungen, die beim Anwalt oder vor Gericht enden können.

Versichert sind im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beispielsweise der Streit um eine Mieterhöhung oder eine möglicherweise fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, um Lärm im Haus, Mängel an der Mietsache und deswegen vorgenommene Mietkürzungen, eine Eigenbedarfskündigung oder die Rückzahlung einer Mietkaution, falls die gemietete Wohnung beschädigt wurde.

Neben diesen Rechtsfällen in Zusammenhang mit einem Mietvertrag sind auch Grundstücksstreitigkeiten versichert, zum Beispiel ein Nachbarschaftsstreit über eine Grundstücksgrenze oder überhängende Baumäste. Außerdem sind Pachtverträge oder sonstige Nutzungsverhältnisse, zum Beispiel einem Wohnrecht, vom Versicherungsschutz erfasst.

Wichtige Ausschlüsse beachten

Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist also sowohl für Mieter und Eigentümer von Immobilien eine sinnvolle Leistungsart innerhalb der Rechtsschutzversicherung.

Nutzen Sie die Wohnung oder das Haus nicht selbst, ist ein Vermieterrechtsschutz die richtige Wahl.

Allerdings gibt es wichtige Ausschlüsse, die vom Versicherungsvertrag nicht erfasst sind. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für Prozess- und Anwaltskosten in Zusammenhang mit Neubauten sowie genehmigungspflichtigen An- und Umbauten, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Immobilienfinanzierungen.

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