Spezial - Straf - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist sowohl in der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen als auch im Firmenrechtsschutz ein wichtiges Element.

Diese Leistungsart stellt sicher, dass man sich gegen Vorwürfe von missgünstigen Nachbarn, Vereinsmitgliedern, Kollegen, ihrem Arbeitgeber oder im gewerblichen Bereich von Mitbewerbern angemessen zur Wehr setzen kann.

Während sich die gewöhnliche Leistungsart Straf-Rechtsschutz nur auf Vergehen bezieht, die Sie sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehen können, erweitert der Spezial-Straf-Rechtsschutz die Leistung auf solche Vergehen, die man ausschließlich vorsätzlich begehen kann. Das sind zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch, Nötigung, Unterschlagung und Steuerhinterziehung.

Wichtiger Baustein für Privatpersonen und Unternehmer

Liegt eine Anzeige vor, muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, sobald ein begründeter Verdacht vorliegt. Sie dürfen als Beschuldigter nicht selbst Akteneinsicht nehmen, sondern müssen dazu anwaltlich vertreten sein. Gute Strafverteidiger vereinbaren Honorare, die weit über dem gesetzlich vorgesehenen Rahmen liegen. Die Rechtsschutzversicherung sollte im Spezial-Straf-Rechtsschutz solche Honorarvereinbarungen abdecken.

Allerdings gibt es auch im Spezial-Straf-Rechtsschutz noch einige Einschränkungen. Eine Kostenübernahme ist bei Vorsatz nicht möglich. Werden Sie wegen einer Vorsatztat verurteilt, entfällt die Leistungspflicht aus der Rechtsschutzversicherung. Auch die Einschränkung auf Vergehen bleibt bestehen. Im Unterschied zu Verbrechen können Vergehen mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldbuße geahndet werden.

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