Sozial - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Die Palette denkbarer Leistungsfälle der Rechtsschutzversicherung im Sozial-Rechtsschutz ist breiter, als man auf den ersten Blick denken mag. Versicherungsschutz besteht nicht nur in Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung über eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, eine Rehabilitationsmaßnahme oder mit der Verwaltungsbehörde wegen der Anerkennung eines Grads der Behinderung. Auch mit den gesetzlichen Krankenversicherung werden viele Meinungsverschiedenheiten vor Gericht ausgetragen.

Ein Dauerbrenner ist das Thema Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Was gilt als Arbeits-, was als Wegeunfall? Wann entfällt der Versicherungsschutz, weil der Arbeitsweg durch einen privaten Umweg unterbrochen wurde? Fallen Betriebssport und Abteilungsausflug unter die gesetzliche Unfallversicherung? Die Leistungsart Sozial-Rechtsschutz übernimmt die Kosten einer Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Prozesse rund um die Arbeitssuche

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten drohen in manchen Betrieben betriebsbedingte Kündigungen, Kurzarbeit oder Insolvenz. Neben dem Arbeitsrechtsschutz ist der Sozial-Rechtsschutz hier der zweite wichtige Leistungsbaustein in der Rechtsschutzversicherung.

Kommt es zu Streitigkeiten mit Arbeitsagentur oder Jobcenter über die Höhe des Arbeitslosengeldes oder die Dauer des Bezugs, gibt es ungerechtfertigte Kürzungen, übernimmt der Rechtsschutzversicherer das Kostenrisiko einer Klage vor dem Sozialgericht. Auch Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld können gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden.

Die Leistungsart Sozial-Rechtsschutz ist in älteren Verträgen meist auf die Klage vor einem deutschen Sozialgericht beschränkt. Moderne Rechtsschutzversicherungen decken auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Widerspruchsverfahren vor inländischen Behörden ab.

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