Bewachungskosten

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Bewachungskosten fallen an, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar ist und zugleich die üblichen Sicherungen (also Fenster, Türen und Schlösser) nicht mehr funktionieren. Das kann zum Beispiel nach einem Brand der Fall sein, wenn die Scheiben geplatzt sind. Jetzt gilt, es den nicht verbrannten Hausrat vor Dieben zu schützen.

Zeitliche Begrenzung

Bewachungskosten übernimmt die Hausratversicherung zusammen mit anderen versicherten Kosten zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden.

In modernen Verträgen werden diese Kosten meist bis zur Versicherungssumme und noch 10 % darüber hinaus ersetzt, damit auch bei Totalschäden noch Geld zur Verfügung steht. Für Bewachungskosten gilt aber auch eine zeitliche Grenze, zum Beispiel 48 Stunden. In dieser Frist wird aber meist eine notdürftige Sicherung installiert sein.

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