Versicherte Kosten

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Neben dem eigentlichen Sachschaden am Hausrat fallen selbst bei kleineren Schadenfällen oft noch zusätzliche Kosten an. Die Hausratversicherung lässt Sie auch hier nicht im Regen stehen. Eine Vielzahl versicherter Kosten ergänzen den Versicherungsumfang. Hier eine Auswahl möglicher Erweiterungen:

  • Schadenminderungskosten – ihr Ersatz ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Aufräumungskosten – hier zahlen die Versicherer auch eine kleine Anerkennung für Eigenleistungen, wenn Sie zum Beispiel nach einem Wasser- oder Brandschaden selbst putzen
  • Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und Sachen ausgelagert werden müssen
  • Schlossänderungskosten, wenn ein Wohnungsschlüssel durch einen Versicherungsfall abhandenkommt
  • Bewachungskosten, wenn die Wohnung wegen beschädigter Türen und Fenster nicht verschlossen werden kann, oder alternativ Kosten für provisorische Reparaturen, wenn dies dem Schutz des Hausrats dient
  • Reparaturkosten für bestimmte Gebäudeschäden, die in der Wohngebäudeversicherung nicht gedeckt sind, zum Beispiel nach Vandalismus oder durch einen Wasserschaden
  • Kosten für Wasserverlust oder zusätzlichen Gasverbrauch, wenn ein Rohr bricht
  • Telefonkosten, die ein Einbrecher durch den Anruf teurer Hotlines verursacht
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bei größeren Schadenfällen

Entschädigung auch über die Versicherungssumme hinaus

Welche der genannten Kosten versichert sind und in welchem Umfang, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Manchmal gelten spezielle Entschädigungsgrenzen. Besonders kundenfreundlich sind Hausratversicherungen, in denen Kosten im Rahmen der gesamten Versicherungssumme einschließlich Vorsorgeversicherung und noch weitere 10 % darüber hinaus gedeckt sind. So ist sichergestellt, dass auch nach einem Totalschaden noch Geld für versicherte Kosten vorhanden ist.

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