Hotelkosten

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Nach einem großen Schadenfall kann es passieren, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Von einer Unbewohnbarkeit gehen die Versicherer schon dann aus, wenn eine Beschränkung auf den nicht vom Schaden betroffenen Bereich nicht zumutbar ist, also wenn zum Beispiel Bad oder Küche in Mitleidenschaft gezogen wurden, für eine große Familie einfach zu wenige Zimmer zur Verfügung stehen oder wenn in der Wohnung Gesundheitsgefahren etwa durch Brandrückstände oder Schimmel nach einem Wasserschaden drohen.

Müssen der Versicherungsnehmer oder seine Mitbewohner deswegen in ein Hotel oder eine Ferienwohnung ziehen, übernimmt die Hausratversicherung die Hotelkosten.

Begrenzung nach Zeit und Betrag

Im Vertrag ist normalerweise eine zeitliche und summenmäßige Begrenzung der Hotelkosten geregelt. Üblich sind zum Beispiel 1 ‰ der Versicherungssumme pro Tag für längstens hundert Tage ab dem Schadenfall. Nebenkosten wie Frühstück oder Telefonieren vom Hotelzimmer aus sind nicht enthalten, denn solche Kosten würden auch ohne den Schaden anfallen.

Der in der Wohngebäudeversicherung enthaltene Ersatz der kalkulatorischen Eigenmiete bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung bleibt übrigens neben den Hotelkosten bestehen.

Eine wichtige Ergänzung der Versicherung von Hotelkosten sind Transport- und Lagerkosten. Sie werden bezahlt, wenn Hausrat aus der nicht nutzbaren Wohnung gebracht und eingelagert werden muss.

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