Entschädigungsgrenzen

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Unter Entschädigungsgrenzen versteht man eine reduzierte Höhe an Leistungen, welche die Hausratversicherung für manche Schäden erbringt.

Für alle Wertsachen gilt üblicherweise eine allgemeine Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall. In der Regel sind das 20 % der Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgeversicherung. Höhere Entschädigungsgrenzen sind je nach Tarif und Anbieter entweder kostenfrei oder können gegen Beitragszuschlag und bei Vorliegen bestimmter Mindestsicherungen vereinbart werden.

Bei manchen Gegenständen gibt es Abweichungen

Daneben gibt es für Wertsachen der oben unter den ersten drei Punkten genannten Kategorien besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sie außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt werden. Auch diese Grenzen werden von den Versicherern individuell festgelegt.

Üblich sind zum Beispiel 1.500 € für Bargeld, 3.000 € für Urkunden und 20.000 € für Schmuck und Sammlungen. Eine Erhöhung dieser Grenzen ist in der Regel auch gegen Beitragszuschlag nicht möglich, stattdessen ist die Anschaffung eines Wertschutzschranks anzuraten.

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