Wertsachen

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Wertsachen sind in der Hausratversicherung zwar grundsätzlich versichert, es gibt aber wegen des höheren Einbruchrisikos Entschädigungsgrenzen. Zu den Wertsachen zählen:

  • Bargeld und auf Geldkarten (Chipkarten) geladene Beträge
  • Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins (Wandteppiche), Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Grafiken, Plastiken) sowie Sachen aus Silber
  • Antiquitäten mit Ausnahme von Möbeln

In der Praxis kann es von dieser Regelung auch Abweichungen geben. So bleibt bei der obigen Abgrenzung beispielsweise offen, ob Uhren ohne Edelmetall und Edelsteine ab einem gewissen Wert als Schmuck und damit als Wertsachen anzusehen sind.

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