Vorsorgeversicherung

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Der Wert des versicherten Hausrats ändert sich ständig – durch Verbrauch, Neukauf, aber auch durch Inflation, weil die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist. Eine ständige Anpassung des Vertrags wäre sowohl für den Kunden als auch für den Versicherer viel zu aufwendig. Deshalb gibt es automatische Angleichungen, die sich an einem Preisindex des statistischen Bundesamtes orientieren.

Die Vorsorgeversicherung stellt eine kostenfreie zusätzliche Leistung dar, die Neuanschaffungen und Preissteigerungen während des laufenden Versicherungsjahres auszugleichen hilft.

Mehrleistung auch bei Entschädigungsgrenzen

Marktüblich ist eine Vorsorgeversicherung von 10 % der regulären Versicherungssumme. Wer beispielsweise in einer Wohnung mit 80 m² Wohnfläche lebt und die empfohlene Summe von 650 €/m² versichert, hat eine Versicherungssumme von 52.000 €. Unterversicherung wird nicht angerechnet, da ab 650 €/m² ein Unterversicherungsverzicht gilt.

Die Höchstentschädigung schraubt der Versicherer bei einer Vorsorgeversicherung von 10 % von 52.000 auf 57.200 € nach oben (+5.200 €). Aber damit nicht genug: Versicherte Kosten werden meist bis zu 10 % über die Versicherungssumme hinaus erstattet. Die Vorsorgeversicherung zählt mit, deshalb gibt es für Kosten nochmals bis zu 5.720 € extra.

Übrigens gilt die Vorsorge auch für alle anderen Entschädigungsgrenzen, die in Prozent der Versicherungssumme ausgedrückt werden, also zum Beispiel für Wertsachen, Überspannungsschäden durch Blitz und Fahrraddiebstahl.

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