Schlossänderungskosten

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Schlossänderungskosten sind Aufwendungen, die anfallen, wenn nach einem Versicherungsfall Schlösser ausgetauscht werden müssen, weil die Schlüssel abhandengekommen sind.

Die Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich solche Kosten. Es gibt aber einige Einschränkungen: Zunächst muss es sich um einen Versicherungsfall handeln, der zum Schlüsselverlust geführt hat. Dabei besteht Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, nicht nur Einbruchdiebstahl. Kommen Schlüssel also zum Beispiel bei einem Brand abhanden, sind die Schlossänderungskosten versichert. Verlieren Sie den Schlüssel, ist das dagegen kein Versicherungsfall.

Nur Wohnungstüren und Wertbehältnisse

Die zweite wesentliche Einschränkung betrifft die Schlösser, für die Schlossänderungskosten ersetzt werden. Hier ist die Beschränkung auf die Wohnung als Versicherungsort zu beachten. Konkret heißt das: Ein Austausch von Schlössern der Wohnungstür nach einem Versicherungsfall wird bezahlt, ebenso Schlösser der Eingangstür von Einfamilienhäusern. Auch Schlösser von Wertschutzschränken in der Wohnung sind üblicherweise mitversichert.

Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Schlossänderungskosten bei Haustüren von Mehrfamilienhäusern. Je nach Sachlage hilft hier eine Privathaftpflichtversicherung, die Schlüsselverlust einschließt.

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