Einbruchdiebstahl

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Einbruchdiebstahl gehört zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Auch wenn die Kriminalstatistik rückläufige Einbruchszahlen vermeldet, sind Wohnungseinbrüche immer noch ein sehr hoher Kostenfaktor für die Hausratversicherer.

Der Beitrag für den Versicherungsschutz wird maßgeblich von der Tarifzone bestimmt, die sich hauptsächlich an der Häufigkeit von Einbrüchen orientiert. In der Großstadt ist die Hausratversicherung deshalb teurer als in ländlichen Regionen.

Einbruch immer gebäudegebunden

Was unter einem Einbruch zu verstehen ist, regeln die Versicherungsbedingungen. Sie weichen dabei von strafrechtlichen Vorschriften ab. Grundtatbestand ist das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mittels falscher Schlüssel oder Werkzeugen in den Raum eines Gebäudes.

Verschiedene andere Sachverhalte werden wie ein Einbruch behandelt, zum Beispiel das Aufbrechen eines Behältnisses in einem Gebäude oder – unter bestimmten Voraussetzungen – sogar die Verwendung richtiger Schlüssel, etwa wenn der Täter diese vorher gestohlen hat.

Während Einbruchdiebstahl automatisch versichert ist, muss der Versicherungsschutz für verschiedene Formen des einfachen Diebstahls in der Regel separat vereinbart werden.

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