Einfacher Diebstahl

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Alle Diebstähle, die nicht die Merkmale eines Einbruchdiebstahls erfüllen, gelten in der Hausratversicherung als einfacher Diebstahl. Sie sind normalerweise nicht automatisch mitversichert. Das hat verschiedene Gründe.

Einerseits sind mögliche Begehungsarten sehr unterschiedlich. Das Risiko hängt stark von der Sorgfalt des Versicherungsnehmers ab und ist deshalb schwer zu kalkulieren. Andererseits stellt sich die Frage des Schadennachweises, wenn der Kunde einen Diebstahl anzeigt, aber keinerlei Aufbruchsspuren vorhanden sind. Die Hausratversicherer beschränken deshalb die Versicherbarkeit auf einige wenige Fälle.

Erweiterung der Versicherung ist möglich

Typische Einschlüsse von einfachem Diebstahl in die Hausratversicherung sind:

  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus Kfz, Schiffskabinen, Zugabteilen und Krankenzimmern
  • Diebstahl von Wäsche auf der Leine
  • Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftskellern
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und Spielgeräten
  • Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen aus dem Hausflur
  • Trickdiebstahl aus der Wohnung

Üblicherweise gelten für diese Zusatzversicherung Entschädigungsgrenzen, sofern diese Leistungsbausteine separat oder beitragsfrei mitversichert wurden.

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