Versicherte Gefahren
Lexikon zur
Hausratversicherung
In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz gegen bestimmte, ausdrücklich benannte Gefahren. In der Grunddeckung sind die versicherten Gefahren:
- Feuerversicherung: Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen
- Einbruchdiebstahlversicherung: Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasserversicherung: Nässeschäden, Rohrbruch und Frost
- Sturmversicherung: Sturm und Hagel
Erweiterungen über Klauseln möglich
Sinnvoll ist vor allem die Ergänzung der Hausratversicherung um weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Das sind Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch. Auch die anderen Gefahren lassen sich zum Teil erweitern.
Wichtige Beispiele sind einfacher Diebstahl von Fahrrädern oder Gegenständen aus dem Pkw sowie Überspannungsschäden durch Blitz.
Gern beraten wir Sie, welche Pakete für Sie sinnvoll sind und zudem das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.