Brandschaden

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Der Versicherungsschutz gegen Brand ist ein zentraler Bestandteil der Hausratversicherung. Glücklicherweise führt nicht jeder Brandschaden zu einer Katastrophe – oft bleibt es bei kleineren Schäden zum Beispiel in der Küche oder an einer Tischdecke.

Aber schon nach wenigen Minuten ist ein Wohnungsbrand so groß, dass man ihn selbst nicht mehr löschen kann. Selbst wenn die Feuerwehr nach acht bis zehn Minuten vor Ort ist, kann sie oft nur das Übergreifen auf andere Räume verhindern. Die Hausratversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme den Sachschaden am Hausrat und viele weitere Kosten, zum Beispiel Aufräumungskosten und Hotelkosten.

Ein versicherter Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist (zum Beispiel ein zündender Blitzschlag) oder ihn verlassen hat (zum Beispiel eine Flamme, die aus dem Grill schlägt) und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Bei Sengschäden fehlt diese Ausbreitungsfähigkeit, etwa wenn Funken aus dem Kamin fliegen oder eine Kerze umfällt, aber außer an einer kleinen Stelle kein Schaden entsteht. Viele Hausratversicherungen entschädigen mittlerweile auch Sengschäden, zumal nach einem Löschversuch die Ausbreitungsfähigkeit ohnehin nicht mehr eindeutig nachweisbar ist.

Unser Tipp: Feuerlöschspray

Rauchwarnmelder sind fast überall mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Da der menschliche Geruchssinn im Schlaf nicht funktioniert, übernehmen die Melder das Wecken, bevor jemand im Schlaf durch den giftigen Brandrauch stirbt.

Eine gute Ergänzung ist Feuerlöschspray. Es ist billiger, einfacher zu bedienen und schneller zur Hand als ein Feuerlöscher, aber ähnlich wirksam. Ein Entstehungsbrand lässt sich damit sehr gut bekämpfen. Bringen Sie sich aber nicht in Gefahr. Sachwerte ersetzt Ihre Hausratversicherung.

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