Sengschaden

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Ein ersatzpflichtiger Schaden durch Brand liegt nach der Definition in den Versicherungsbedingungen (VHB) nur vor, wenn sich ein Feuer aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Seine Energie muss also ausreichen, um in der Nähe befindliches brennbares Material zu entzünden. Diese Voraussetzungen sind beim sogenannten Sengschaden nicht erfüllt. Fällt Zigarettenglut auf eine Tischdecke und verursacht dort ein begrenztes Loch, ist das kein Brand. Gleiches gilt für Funken, die aus einem offenen Kamin fliegen, aber auf dem Fußbodenbelag erlöschen, oder für durch ein Bügeleisen versengte Stellen auf der Wäsche. Im letztgenannten Fall liegt nicht einmal ein Feuer vor, der Sengschaden entsteht allein durch Hitze.

Nicht nur als Folgeschaden versichert

Während Sengschäden früher nur als Folgeschäden eines bedingungsgemäßen Brandes versichert waren, sind sie in neueren Verträgen der Hausratversicherung standardmäßig eingeschlossen.

Ein Grund dafür ist die ansonsten schwierige Abgrenzung zur Schadensbegrenzung durch Löschversuche. Oft ist beim Sengschaden nämlich nicht klar, ob sich das Feuer ohne den Löschversuch nicht doch ausgebreitet hätte und der Schaden damit so oder so ersatzpflichtig wäre.

Hausratversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: