Vandalismus

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Vandalismus nach einem Einbruch gehört zu den versicherten Gefahren einer Hausratversicherung. Man versteht darunter die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Hausrat, strafrechtlich gesehen also eine Sachbeschädigung.

Der Einschluss vermeidet vor allem Abgrenzungsschwierigkeiten zum Einbruchdiebstahl. Oft wird nämlich aus dem Schadenbild nicht deutlich, ob Schäden in der Wohnung als Folgeschäden des Diebstahls entstanden sind, zum Beispiel beim Durchsuchen von Schränken, oder ob Zerstörungswut ohne Diebstahlsabsicht im Vordergrund stand.

Voraussetzungen etwa wie beim Einbruchdiebstahl

Die Voraussetzungen für einen versicherten Vandalismusschaden sind im Wesentlichen dieselben wie beim Einbruchdiebstahl. Der Täter muss in die Wohnung gelangt sein durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mittels falscher – unter bestimmten Voraussetzungen auch richtiger – Schlüssel oder Werkzeugen. Vandalismus fällt dagegen nicht unter den Versicherungsschutz, wenn Täter durch Einschleichen und Verbergen in die Wohnung gelangt sind, einen räuberischen Diebstahl begehen oder ein Behältnis öffnen wollen, ohne vorher eingebrochen zu sein.

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