Hagelschaden

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Hagelunwetter verursachen immer wieder volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Die Hagelhäufigkeit nimmt in Deutschland von Norden nach Süden zu. Große Schadensereignisse werden meist von großräumigen Kaltfronten vor allem im Früh- und Hochsommer ausgelöst. Sie können eine Länge von mehreren hundert Kilometern erreichen und gehen oft mit Gewittern und Starkregen einher (siehe auch Blitzschaden, Überspannungsschaden durch Blitz, Elementarschaden). Lokale Wärmegewitter führen dagegen zu schwächeren und räumlich begrenzten Hagelschlägen.

Klimaforscher beobachten einen Zusammenhang mit dem Klimawandel. So gab es 1986 in Deutschland sechs Tage mit Hagelschäden, 2004 waren es bereits 34 Tage. Je nach Korngröße können Fallgeschwindigkeiten von mehr als 150 km/h erreicht werden. Schäden gibt es meist durch Hagelkörner ab etwa zwei Zentimetern Durchmesser, sie sind etwa 70 km/h schnell.

Versicherung deckt auch Folgeschäden

Ein Hagelschaden ist in der Hausratversicherung eingeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für Sturm (mindestens Windstärke 8) nicht gegeben sind.

Direkte Hagelschäden sind zwar in der Hausratversicherung äußerst selten – sie entstehen eher am Gebäude –, versichert sind aber auch mittelbare Schäden, wenn der Hagel beispielsweise das Dach oder Fenster zerstört. Verursacht eindringendes Regenwasser dann einen Nässeschaden am Hausrat, ist dieser als Folgeschaden versichert.

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