Eigenbewegung

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Ein Unfall setzt nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus. Gesundheitsschäden durch eine Eigenbewegung ist kein äußeres Ereignis und deshalb auch kein Versicherungsfall der Unfallversicherung. Ganz ähnlich sind auch Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengung zu bewerten.

Einige Versicherer bieten jedoch eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes an. Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, Bauch, Unterleibs- oder Knochenbrüche, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule gelten dann als Unfälle.

Vorsicht bei Meniskusschäden

Um den erweiterten Versicherungsschutz genau zu verstehen, sind aber einige medizinische Kenntnisse erforderlich: Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln noch Sehnen, Bänder oder Kapseln. Deshalb werden sie auch von der erweiterten Deckung nicht erfasst, soweit der Versicherer sie nicht besonders als versichert erwähnt. Beim Meniskus ist das aber oft der Fall.

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