Erhöhte Kraftanstrengung

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Die Unfallversicherung setzt grundsätzlich ein äußeres Ereignis voraus, damit ein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Bei einer erhöhten Kraftanstrengung ist das – ebenso wie bei Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen – nicht der Fall, vielmehr handelt es sich um körperinnere Ursachen.

Damit auch hier Versicherungsschutz besteht, bieten moderne Versicherungsbedingungen einen erweiterten Unfallbegriff.

Der individuelle Maßstab entscheidet

Erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen im Alltag, Beruf oder Sport hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung sind die individuellen körperlichen Verhältnisse des Versicherten – was für einen durchtrainierten Athleten normal ist, mag für einen Büroarbeiter bereits eine erhöhte Kraftanstrengung sein.

Werden dadurch ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen, liegt zwar kein Unfall vor, jedoch besteht Versicherungsschutz im Rahmen des erweiterten Unfallbegriffs.

Aber Achtung: Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln noch Sehnen, Bänder oder Kapseln. Deshalb werden sie auch vom erweiterten Unfallbegriff nicht erfasst.

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