Lampen

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Für die Glasversicherung gilt ein genereller Ausschluss von Beleuchtungskörpern. Lampen sind also nicht versichert, egal, ob sie aus Glas oder Kunststoff sind. Der Ausschluss gilt nicht nur für das eigentliche Leuchtmittel, zum Beispiel für die Glühbirne, die Leuchtstoffröhre, den Halogenstrahler oder eine moderne LED-Variante der klassischen Beleuchtung, sondern für den Lampenschirm insgesamt.

Lampe und Leuchtmittel oft nicht trennbar

Gerade bei LED-Leuchten sind die eigentlichen Leuchtmittel, die LED, oft fest in die Lampe eingebaut. Das ist unproblematisch, weil LED wesentlich länger halten als Glühlampen oder Neonröhren. Hochwertige LED können mehrere zehntausend Stunden leuchten, bevor sie merklich an Kraft oder Farbwiedergabe einbüßen.

Ein an sich günstig zu behebender Glasbruch würde aber einen sehr viel höheren Folgeschaden nach sich ziehen, da die gesamte Leuchte ausgetauscht werden müsste.

In einigen Fällen, zum Beispiel beim Cerankochfeld oder Induktionskochfeld, sehen moderne Glasversicherungen genau diese Ersatzregelung auch vor. Bei Beleuchtungskörpern bleibt es dagegen im Interesse bezahlbarer Versicherungsbeiträge bei dem Ausschluss.

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