Mietausfall

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei Eintritt einer versicherten Gefahr nicht nur den Sachschaden an der Gebäudesubstanz sowie diverse mit der Wiederherstellung verbundene Kosten, sondern auch den Mietausfall bzw. eine ortsübliche Eigenmiete bei einem selbst bewohnten Haus.

Sind ein gemietetes Haus oder eine Wohnung durch einen Schaden nicht nutzbar, darf der Mieter die Zahlung verweigern. Das ist gesetzlich geregelt. Ob der Vermieter schuld ist an der Unbewohnbarkeit, spielt keine Rolle. Die Wohngebäudeversicherung trägt in diesem Fall den Mietausfall, und zwar die Nettomiete und die fortlaufenden Nebenkosten, die trotz Unbewohnbarkeit anfallen, also zum Beispiel Grundbesitzabgaben wie Müllgebühren und Straßenreinigung.

Die integrierte Mietausfallversicherung hilft auch, wenn Sie das versicherte Haus selbst bewohnen. In diesem Fall bekommen Sie den ortsüblichen Mietwert ersetzt. Voraussetzung ist, dass die Wohnung wirklich unbewohnbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bad oder Küche nicht zu benutzen sind. Ist dagegen nur einer von mehreren Wohnräumen in nicht bewohnbarem Zustand, ist eine Beschränkung auf den Rest des Hauses zumutbar. Dann gibt es – anders als bei einem fremden Mieter - auch keine anteilige Entschädigung für den einen unbewohnbaren Raum.

Haben Sie Hotelkosten versichert, auch zum Beispiel in Ihrer Hausratversicherung, dürfen Sie diese übrigens zusätzlich behalten, um davon ein Hotelzimmer zu bezahlen. Der Ersatz des Mietwerts und Hotelkosten gelten nicht als Doppelversicherung.

Keine separate Versicherungssumme erforderlich

Der Versicherungsschutz für Mietausfall bzw. Eigenmiete wird im Versicherungsvertrag auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Üblich sind zwölf Monate, in umfassenden Verträgen sind aber auch 18 oder 24 Monate möglich. Zwar dauert der Wiederaufbau im Regelfall nicht so lange, aber durch behördliche Auflagen können erhebliche Verzögerungen eintreten. Diese sind innerhalb der vereinbarten Haftzeit mitversichert.

Eine besondere Versicherungssumme brauchen Sie für die Mietausfallversicherung dagegen nicht. Bei der Versicherung Ihres Wohngebäudes zum gleitenden Neuwertfaktor oder nach dem Wohnflächenmodell ist die Entschädigung unbegrenzt. Das schließt den Mietausfall ein.

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