Nutzwärmeschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) unterscheiden in der Feuerversicherung zwischen versicherte Schäden durch ein Schadenfeuer (Brand) und nicht versicherten Schäden durch Nutzwärme. Ausgeschlossen sind demnach Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zweckhaft ausgesetzt sind.

Dieser Ausschluss reicht in der Praxis weiter, als man vielleicht zunächst vermuten mag. Kommt es beispielsweise zu einem Kaminbrand, weil sich Rußablagerungen entzünden, wäre der Kamin selbst nicht versichert, wohl aber ein eventuelles Feuer im Dachstuhl.

Der Ausschluss bei der Wohngebäudeversicherung greift selbst dann, wenn Nutzwärmeschäden die Folge eines technischen Defekts sind. Überhitzt also beispielsweise eine Heizungstherme und gerät in Brand, weil der Thermostat versagt, wäre die Therme selbst nicht versichert, wohl aber eventuelle Folgeschäden durch eine Ausbreitung des Brandes auf andere Sachen.

Mitversicherung über Klausel oft kostenlos möglich

Der Ausschluss von Nutzwärmeschäden kommt für den Kunden überraschend und ist auch schwer verständlich zu machen. Da es sich in den meisten Fällen um Bagatellschäden handelt, schließen viele Versicherer Nutzwärmeschäden über eine Klausel ohne Mehrbeitrag in den Versicherungsschutz ein. Besonders wenn Sie zuhause einen offenen Kamin haben, sollten Sie auf diese Leistung achten.

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