Versicherte Sachen

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Versicherte Sache in der Wohngebäudeversicherung ist in erster Linie das im Vertrag bezeichnete Gebäude mit seinen Bestandteilen und einschließlich Gebäudezubehör. Die Beschreibung lehnt sich zwar an das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an, ist aber nicht identisch. Verzichtet wird beispielsweise auf die Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes. Die Wohngebäudeversicherung umfasst beide Kategorien.

Als Gebäude sind Bauwerke versicherbar, die fest mit dem Erdboden verbunden sind. Wohnwagen und Mobilheime sind also keine Gebäude, selbst wenn sie sich an einem festen Standort befinden und nur über eine Rangierachse verfügen. Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) erlauben grundsätzlich die Versicherung von Gebäuden, die überwiegend, also zu mehr als 50 %, zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Zeichnungsrichtlinien der Versicherer sehen aber zum Teil andere Regelungen bezüglich einer gewerblichen Nutzung vor.

Gebäudebestandteile

Gebäudebestandteile sind Sachen, die fest in das Gebäude eingefügt sind, zum Beispiel Außenwände, das Dach, Türen, Fenster, eine Heizungsanlage, Fußböden und fest verklebte Teppiche, sanitäre Einrichtungen, Wand- und Deckenbeläge. Einbaumöbel sind Gebäudebestandteil, wenn sie speziell für das Gebäude geplant und angefertigt sind.

Eine Anbauküche aus dem Markt für Mitnahmemöbel, die mit geringem Aufwand an den Raum angepasst wird und die bei einem Umzug problemlos wieder ausgebaut und mitgenommen werden kann, ist kein Einbaumöbel. Sie fällt unter den Schutz der Hausratversicherung. Versichert sind als (nach dem BGB unwesentliche) Gebäudebestandteile auch fest angebrachte Markisen, Antennen oder eine fest installierte Einbruchmeldeanlage. Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaik-Anlagen müssen aber separat versichert werden.

Gebäudezubehör

Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich entweder im Gebäude befinden oder außen angebracht sind und die der Instandhaltung oder der Zweckbestimmung des Gebäudes dienen. Das sind zum Beispiel eine Leiter, Ersatzfliesen oder Farbe, aber auch eine Gemeinschaftswaschmaschine, Lampen im Treppenhaus und Heizölvorräte, wenn der Tank sich im Gebäude befindet. Eventuell besteht eine Doppelversicherung mit der Hausratversicherung.

Nicht versichert wäre beispielsweise eine Heckenschere, denn mit ihr wird nicht das Gebäude instandgehalten, sondern das Grundstück. Ausdrücklich als mitversichertes Zubehör erwähnt sind Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.

Sonstige Grundstücksbestandteile

Als sonstige Grundstücksbestandteile gelten Sachen, die zwar fest mit dem Grundstück verbunden sind, aber nicht zum Gebäude gehören. Sie sind durch besondere Vereinbarung versicherbar. Typisch ist Versicherungsschutz für:

  • Carports
  • Gartenhäuser und Gewächshäuser
  • Zäune, Mauern und Hecken
  • Hof- und Gehwegbefestigungen
  • Hundehütten
  • Masten und Freileitungen
  • Beleuchtungen im Garten und an den Zuwegen

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