Gebäudebestandteile

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Gebäudebestandteile sind nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) in das Gebäude eingefügte Sachen, die durch eine feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung bezieht sich hinsichtlich der versicherten Sachen auf alle Gebäudebestandteile, bestimmtes Gebäudezubehör und, soweit vereinbart, auch auf sonstige Grundstücksbestandteile.

Keine Unterscheidung nach wesentlichen und unwesentlichen Gebäudebestandteilen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt wesentliche und unwesentliche Bestandteile eines Gebäudes. Wesentliche Bestandteile sind solche, die zur Herstellung in das Gebäude eingefügt wurden, also zum Beispiel Mauerwerk und Dach, Außentüren und Fenster. Auch Sachen, die so mit dem Gebäude verbunden sind, dass sie nicht ohne Zerstörung oder gravierende Veränderung wieder entfernt werden können, sind wesentliche Bestandteile. Darunter fallen zum Beispiel Fußbodenbeläge und sanitäre Einrichtungen. Unwesentliche Bestandteile sind Sachen, die fest oder lose mit dem Gebäude verbunden sind und dazu bestimmt sind, dauerhaft mit dem Gebäude genutzt zu werden. Das sind zum Beispiel Antennen und Markisen.

Sowohl wesentliche als auch unwesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind in der Wohngebäudeversicherung versichert. Schwierigkeiten bereitet manchmal die korrekte Zuordnung von Einbau- bzw. Anbaumöbeln. Sind sie speziell für dieses Haus angefertigt und können bei einem Umzug nicht oder nur mit großem Aufwand mitgenommen werden, sind sie der Wohngebäudeversicherung zuzuordnen. Einfache Anbaumöbel, die mit einigen wenigen handwerklichen Arbeiten an den jeweiligen Raum angepasst werden, gehören dagegen zur Hausratversicherung. Auch bezüglich Teppichböden, Tapeten und Antennen gibt es Abgrenzungsregeln zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung.

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