Prämie

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Die Prämienzahlung ist Ihre wesentliche Pflicht aus dem Versicherungsvertrag. Das steht gleich am Anfang des Versicherungsvertragsgesetzes im § 1 VVG: „Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten.“ Die pünktliche Zahlung der Prämie (oder auch Beitrag, die beiden Wörter sind im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutungsgleich) ist wichtig, damit der Versicherungsschutz überhaupt beginnt und später auch bestehen bleibt. Das VVG unterscheidet dabei zwischen einer ersten oder einmaligen Prämie und einer Folgeprämie.

Lastschrift vermeidet Schwierigkeiten

Grundsätzlich tritt der Versicherungsschutz erst in Kraft, nachdem Sie die erste Pämie bezahlt haben. Von dieser strengen Regel werden aber meist Ausnahmen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbart. Wünschen sie zum Beispiel einen zeitnahen Versicherungsbeginn, schickt der Versicherer Ihnen meist erst später die Rechnung. Zahlen Sie diese dann rechtzeitig, tritt der Versicherungsschutz rückwirkend in Kraft.

Auch bei einer vergessenen Folgeprämie sind Sie nicht sofort ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer muss erst mahnen, dabei detailliert auf die Rechtsfolgen hinweisen und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (in der Gebäudeversicherung sogar ein Monat) einräumen. Am sichersten ist es, sowohl für die Erstprämie als auch für die Folgeprämien ein SEPA Lastschriftmandat einzurichten. Ist das Konto gedeckt, ist es Sache des Versicherers, das Geld rechtzeitig einzuziehen. Tut er das nicht, entstehen Ihnen dennoch keine Nachteile.


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