Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Geschäftsbedingungen des Versicherers. Sie machen das unsichtbare Produkt Versicherung greifbar, indem sie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln. Insbesondere wird der Umfang des Versicherungsschutzes beschrieben, zum Beispiel versicherte Gefahren und Ausschlüsse, der räumliche Geltungsbereich der Versicherung und die Regeln der Entschädigungsberechnung. Damit ist auch sichergestellt, dass alle Versicherten gleich behandelt werden.

Jeder Versicherungszweig hat seine eigenen AVB, etwa die AHB in der Haftpflichtversicherung, die VHB in der Hausratversicherung, die VGB in der Wohngebäudeversicherung, die AUB in der Unfallversicherung und die  ARB in der Rechtsschutzversicherung. Eine Jahreszahl hinter der Abkürzung gibt das jeweilige Erscheinungsjahr an.

Nicht alles ist erlaubt

AVB haben den negativen Ruf des „Kleingedruckten“, mit dem sich der Versicherer im Schadenfall herausreden kann. Zu Unrecht, denn auch wenn die Bedingungen in den meisten Versicherungszweigen nicht mehr vorab behördlich genehmigt werden müssen, gelten trotzdem strenge Regeln aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

So sind überraschende Klauseln, die den Kunden einseitig und angemessen benachteiligen, nicht zulässig und deshalb unwirksam, selbst wenn sie in den AVB stehen. Außerdem hat der Versicherer bereits vor Vertragsabschluss Informationspflichten zu erfüllen und Ihnen die wesentlichen Vertragsinhalte transparent zu machen.


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