Beitrag

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Der Beitrag ist das Entgelt, das Sie dem Versicherer für die Bereitstellung von Versicherungsschutz bezahlen. Streng genommen gibt es Beiträge nur beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und bei öffentlich-rechtlichen Versicherern, während die Versicherungs-Aktiengesellschaft eine Prämie erhebt. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist einheitlich von Prämie die Rede.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Beitrag und Prämie synonym verwendet. Wir finden, dass das Wort Beitrag besser passt, weil es den Gedanken der Gefahrengemeinschaft stärker betont: Viele zahlen ein, um ein Risiko abzusichern. Bei denen ein Schaden eintritt, erfolgt eine Entschädigung.

Versicherungsteuer ist enthalten

Der Beitrag enthält nicht nur den Anteil, den der Versicherer für die Deckung der Schadenzahlungen, seine Betriebs- und Kapitalkosten sowie als Sicherheitszuschlag benötigt. Auch die Versicherungsteuer, die in fast allen Versicherungszweigen erhoben wird, muss mit einkalkuliert sein.

Versicherungsverträge, die das Feuerrisiko enthalten, zum Beispiel die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung, unterliegen zudem der Feuerschutzsteuer. Aus ihr wird die öffentliche Feuerwehr mitfinanziert.


« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: