Überspannungsschäden durch Blitz

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

Überspannungsschäden durch Blitz entstehen durch die Wirkung des elektrischen Blitzstroms. Ein Blitz hat eine Spannung bis zu 100 Millionen Volt und eine Stromstärke von durchschnittlich 20.000 Ampere. Selbst ein weit entfernter Einschlag, zum Beispiel in eine Freileitung oder in eine Trafostation, kann erhebliche Schäden im Haus anrichten.

Bei einem direkten Einschlag des Blitzes in das Versicherungsgrundstück sind Schäden an elektrischen Einrichtungen über die Gefahr Blitzschlag bei der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert. Schlägt der Blitz dagegen in der Nachbarschaft oder noch weiter entfernt ein, sind durch die Wirkung des elektrischen Stroms entstehende Schäden, zum Beispiel Überspannung, Überstrom, Influenz und Blitzstromwanderwellen, nur gedeckt, wenn im Vertrag eine Klausel für Überspannungsschäden durch Blitz vereinbart ist.

Wo ein Blitz eingeschlagen ist, lässt sich anhand eines bundesweit installierten Blitzortungssystems auf rund hundert Meter genau feststellen. Wer den Siemens Blitzspion kostenlos ausprobieren möchte, kann das unter der Internetadresse www.blids.de tun.

Auf ausreichende Entschädigungsgrenzen achten

Beim Stichwort elektronische Geräte denken die meisten Kunden zuerst an ihren Hausrat. TV-Gerät, Hifi-Anlage, Computer und Telefon lassen sich auch in der Hausratversicherung mit einer Überspannungsschaden-Klausel schützen.

Aber auch bei Gebäudebestandteile gibt es eine Menge Technik. Denken Sie zum Beispiel an die Heizungssteuerung, elektrische Rollladen, ein Smart-Home-System oder eine Einbruchmeldeanlage. Auch Kabel können bei einem Überspannungsschaden erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Ihr Austausch ist aufwändig und teuer, wenn sie unter Putz verlegt sind.

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