Welpen

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Dass süße kleine Hundewelpen einen Schaden anrichten können, ist schwer vorstellbar. Gänzlich ausgeschlossen ist es aber nicht – denken Sie beispielsweise an Sachschäden in der gemieteten Wohnung, sogenannte Mietsachschäden.

Ist vierbeiniger Nachwuchs angekommen, haben Sie vermutlich anderes im Kopf, als sich um eine Neuordnung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung zu kümmern. Die Versicherer wissen das und haben in den Vertragsbedingungen entsprechende Regelungen getroffen. Sind Sie als Halter des Muttertiers versichert, sehen manche Verträge ausdrücklich eine beitragsfreie Mitversicherung der Welpen vor, bis die Kleinen ein Jahr alt sind.

Die Versicherung hilft auch bei neuen Hunden

Aber selbst wenn Ihre Hundehaftpflichtversicherung keine derartig kundenfreundliche Klausel enthält, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Versicherungstechnisch gesehen ist ein neuer Hund – egal ob Nachwuchs Ihrer Hündin oder neu angeschafft – eine Erweiterung des Risikos.

Die Haftpflichtversicherung bezieht sich im Regelfall nicht auf einen bestimmten Hund, sondern ist für Sie in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter da. Ob Sie einen oder mehrere Hunde halten, ändert an dieser Eigenschaft nichts, nur für die Beitragsbemessung ist die Zahl der Hunde wichtig.

Risikoerweiterungen sind automatisch mitversichert. Allerdings müssen Sie Ihren Versicherer auf Nachfrage darüber informieren, dass Sie jetzt mehr Hunde haben. Danach erkundigt er sich üblicherweise einmal im Jahr mit der Beitragsrechnung. Der Beitrag wird entsprechend der neuen Zahl der Hunde angepasst.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie aber auch sofort die Welpen an Ihre Hundehaftpflichtversicherung melden. Alles weitere regelt dann der Versicherer für Sie.

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