Mietsachschäden

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen sind grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung nicht versichert. Der Mieter, Entleiher oder Pächter sollte mit diesen Sachen ebenso sorgfältig umgehen wie mit seinem Eigentum, das ja ebenfalls nicht versichert ist.

Von dieser allgemeinen Regel gibt es aber Ausnahmen. So sind Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen üblicherweise mitversichert – nicht nur in der Privat-, sondern auch in der Hundehaftpflichtversicherung.

Der Streit um die Abnutzung

Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden ist allerdings durch einen wichtigen Ausschluss eingeschränkt. Nicht versichert sind nämlich Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung. Gerade bei der Tierhaltung gibt es zu diesem Punkt oft Meinungsverschiedenheiten, was unter die Versicherung fällt und was nicht.

Klarstellend vorauszuschicken ist, dass Sie für Schäden durch übermäßige Beanspruchung auf jeden Fall haften. Zerkratzt Ihr Hund die Tür, richten nicht stubenreine Welpen Schäden am Laminatboden durch Urin an, ist der Mieter dafür haftbar. Streit gibt es nur wegen der Deckung in der Hundehaftpflichtversicherung, nicht wegen der Haftung des Tierhalters.

Versichert sind spontane Schäden

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich ein Schaden allmählich einstellt. Läuft der Hund mit seinen Krallen ständig über den Parkettboden oder hinterlässt immer wieder Kratzspuren am Türrahmen, leistet die Hundehaftpflichtversicherung nicht, auch nicht für die Abwehr möglicherweise unberechtigter Ansprüche, wenn der Vermieter übermäßigen Verschleiß behauptet, Sie aber nur eine gewöhnliche Abnutzung erkennen.

Handelt es sich dagegen um einen einmaligen Unglücksfall, ein plötzliches, spontanes Ereignis, ist die Hundehaftpflichtversicherung leistungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hund in einem Zimmer eingesperrt ist und unerwartet – etwa wegen eines lauten Geräuschs draußen – in Panik gerät und sich durch Kratzen an der Tür zu befreien versucht.

Der Versicherungsschutz gegen Mietsachschäden gilt übrigens auch für Ferienwohnungen und Hotelzimmer. Dort ist sie oft sogar auf das Mobiliar ausgedehnt. Wegen der kurzen Mietdauer sind Schäden durch übermäßige Beanspruchung eher unwahrscheinlich. Viel häufiger gibt es dagegen ersatzpflichtige Schäden durch unberechenbares Verhalten des Hundes in fremder Umgebung.

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