Abwasserschaden

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Für einen Abwasserschaden gibt es je nach Schadenart besonders strenge Haftungsvorschriften, die eine Ersatzpflicht auch ohne Verschulden vorsehen.

Während in der Haftpflichtversicherung für Gewerbe- und Industriebetriebe solche Schäden besonders versichert werden müssen, gibt es in den meisten Privathaftpflichtversicherungen einen Einschluss für Schäden durch häusliche Abwässer. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf Abwässer durch Rückstau aus dem Straßenkanal. Je nach Vertrag können hierfür Entschädigungsgrenzen vereinbart sein, meistens besteht aber voller Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme.

Öltanks besonders versichern

Von Abwasserschäden zu unterscheiden ist die Mitversicherung von Gewässerschäden. Zwar gibt es hier Überschneidungen, aber eine entsprechende Deckungserweiterung muss im Vertrag geregelt werden.

Schäden durch im Haushalt typischerweise vorhandene sogenannte Kleingebinde, also Farbeimer, Lösungsmittel oder ein Benzinkanister für den Rasenmäher, sind in den meisten Verträgen versichert. Heizöltanks müssen dagegen meist separat und gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.

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