Reiten fremder Pferde

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Während Sie als Halter eines Pferdes eine spezielle Pferdehaftpflichtversicherung benötigen, reicht für das gelegentliche Reiten fremder Pferde auch die Privathaftpflichtversicherung. Das gilt zumindest bei neueren Verträgen, deren Deckungsumfang gegenüber alten Versicherungen deutlich erweitert ist. Es gibt aber auch heute noch einige Punkte zu beachten.

  • Zunächst besteht Versicherungsschutz nur, wenn keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Pferdehalters greift. Damit wird eine Doppelversicherung vermieden, denn in aller Regel sind die Pferdehalter selbst gegen Haftpflichtschäden versichert.
  • Außerdem leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht für Sach- und Vermögensschäden des Pferdehalters bzw. des Eigentümers des Pferdes selbst. Tritt das von Ihnen gerittene Pferd aus und beschädigt mit dem Huf den Pkw des Pferdehalters, besteht dafür also kein Versicherungsschutz. Verletzt es dagegen seinen Halter oder Eigentümer, ist das ein Personenschaden und deswegen versichert.

Schutz für den Tierhüter ist meist gewährleistet

Die oben genannten Punkte gelten übrigens nicht nur für Reiter, sondern auch für Fahrer fremder Pferdefuhrwerke, wenn die Fahrt zu privaten Zwecken erfolgt. Passiert ein Schaden nicht bei einem Ausritt oder einer Gespannfahrt, sondern während Sie die Aufsicht über ein fremdes Pferd haben, genießen sie nach aktuellen Verträgen ebenfalls Versicherungsschutz.

Zwar sind neben Ansprüchen aus dem Halten auch solche aus dem Hüten von Pferden grundsätzlich ausgeschlossen, üblicherweise wird das Risiko aber dennoch mitversichert, wenn die Aufsicht nicht gewerbsmäßig erfolgt.

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