Vermögensschaden
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) versteht unter einem Vermögensschaden jeden Schaden, der in Geld messbar ist, also zum Beispiel einen Schaden an einer Sache, die Notwendigkeit, Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit aufzuwenden, aber auch Verdienstausfall, also die Möglichkeit, neues Vermögen hinzuzuverdienen.
Verursacht jemand schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig, einen Vermögensschaden, muss er diesen ersetzen. Er muss den Zustand wieder herstellen, der ohne den Schaden bestehen würde. Dies geschieht in aller Regel durch Geldersatz. Der Gegensatz zu Vermögensschäden sind Nicht-Vermögensschäden. Sie sind nur in wenigen Ausnahmen ersatzpflichtig. Bekannt ist vor allem das Schmerzensgeld. Neu seit 2018 gibt es auch ein Hinterbliebenengeld beim Tod eines nahen Angehörigen, das zusätzlich zu Beerdigungskosten und entgangenem Unterhalt (beides sind Vermögensschäden) gezahlt wird.
Abweichende Definition in der Privathaftpflichtversicherung
In der Privathaftpflichtversicherung wird ein wenig anders abgegrenzt. Hier gibt es Personenschäden, Sachschäden und (reine oder echte) Vermögensschäden. Folgeschäden von Personenschäden und Sachschäden, also zum Beispiel Arztkosten und Nutzungsausfall, zählen zur jeweiligen Schadenart.
Reine Vermögensschäden sind nur solche, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden in Verbindung stehen. Ein praktisches Beispiel: Sie buchen für Ihre Eltern einen Urlaubsflug im Internet, weil Sie sich mit Online-Buchungen einfach besser auskennen. Die Benachrichtigung, dass der Flug zwei Stunden früher startet, erhalten Sie zwar per E-Mail, vergessen aber, Ihre Eltern zu informieren. Diese verpassen den Flieger und müssen kostenpflichtig neu buchen. Für diesen Vermögensschaden sind Sie haftbar, und Ihre Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn keine sonstigen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei der heute üblichen Vereinbarung einer pauschalen Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann Ihnen die vielleicht etwas schwer verständliche Abgrenzung egal sein. Die Pauschalsumme gilt nämlich für alle Schadenarten insgesamt.