Personenschaden

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Personenschäden sind zusammen mit Sachschäden und meist auch Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung mit einer Pauschalsumme für alle drei Schadentypen versichert. Der Jurist versteht unter Personenschäden jeden materiellen, also in Geld messbaren, ab auch immateriellen Nachteil durch die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder durch die Tötung eines Menschen. Der Schadensersatz wird bei bleibenden Beeinträchtigungen sehr teuer und für den Schuldner ohne eine Haftpflichtversicherung zum existenzbedrohenden Risiko. Ersatzpflichtig sind insbesondere:

  • Behandlungskosten zur Wiederherstellung der Gesundheit, Zusatzkosten wie verletzungsbedingt erhöhter Lebensbedarf, Betreuungskosten, Besuchskosten
  • vermehrte Bedürfnisse, das sind erhöhte Lebenshaltungskosten, berufliche Rehabilitation, Mobilität durch Pkw-Umrüstung, Umzug oder Umbau der Wohnung, Pflege
  • der sogenannte Erwerbsschaden etwa durch Arbeitsplatzverlust, Mindereinkünfte, Umschulung, Verlust handwerklicher Fähigkeiten beim Bau in Eigenleistung, Aufgabe unentgeltlicher Tätigkeiten in der Pflege von Familienangehörigen oder im Betrieb, Wegfall ehrenamtlicher Dienstleistungen
  • der Haushaltsführungsschaden, also unentgeltliche Arbeit im Haushalt, zum Beispiel Planen und Organisieren, Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen, Betreuung von Kindern und Haustieren, Gartenarbeit, Reparaturen, Pflege eines Pkw, allgemeiner Schriftverkehr
  • Schmerzensgeld als immaterieller Schaden
  • bei Tötung eines Menschen Unterhalt (sowohl durch Ausfall von Einkommen als auch durch die entgehende Haus- und Familienarbeit), Beerdigungskosten, Behandlungskosten für Schockschäden der Hinterbliebenen und neu seit 2018 auch Hinterbliebenengeld, eine besondere Form des Schmerzensgelds

Überproportionaler Anstieg der Schadenhöhe

In der Haftpflichtversicherung steigt der Schadenaufwand für schwere Personenschäden deutlich über der normalen Inflationsrate. Schäden in Millionenhöhe sind keine Seltenheit. Wesentliche Gründe dafür sind bessere Überlebenschancen Schwerstverletzter durch schnellere und bessere Versorgung am Unfallort sowie gestiegene Behandlungs- und Pflegekosten durch medizinischen Fortschritt und eine nahezu normale Lebenserwartung auch bei Pflegebedürftigkeit. Pflegekosten und Renten müssen deshalb deutlich länger gezahlt werden.

Achten sie deshalb beim Abschluss der Versicherung unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme.

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