Segelboot

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Ansprüche wegen Schäden, die aus der Nutzung von Segelbooten entstehen, sind in vielen Privathaftpflichtversicherungen automatisch mitversichert. Das können kleinere Sachschäden sein, zum Beispiel beim unsanften Anlegen am Steg oder an einem benachbarten Boot, aber auch schwere Personenschäden, wenn der Segler einen Schwimmer übersieht.

Zumindest für kleinere Boote ist keine separate Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich. Ohne Motorantrieb fallen sie nicht unter die sogenannte Benzinklausel, eine Ausschlussbestimmung, die bei Motorbooten greifen würde, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist.

Begrenzung durch die Segelfläche

Manche Versicherer begrenzen das Risiko, indem sie den Versicherungsschutz bei eigenen Booten auf eine bestimmte Segelfläche begrenzen, zum Beispiel 15 m². Der gelegentliche Gebrauch fremder Segelboote ist dagegen unbeschränkt versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in modernen Verträgen übrigens auch auf weitere Wassersportgeräte wie Surfbretter und Kite-Sailing, also das Segeln mit Lenkdrachen, soweit keine Versicherungspflicht besteht.

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