Surfbrett

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Während der Versicherungsschutz für Schäden im Bereich Wassersport in älteren Verträgen der Privathaftpflichtversicherung stark eingeschränkt war, bieten heute viele Versicherer in ihren neuen Tarifen eine umfassende Deckung, die eine spezielle Haftpflichtversicherung nur noch für gewerbliche Nutzer von Surfbrettern erforderlich macht. Die Erweiterung gilt für Surfbretter, meist eingeschränkt auch für Motorboote und Segelboote.

Versicherungsschutz für die Nutzung eigener und fremder Surfbretter

Moderne Verträge schließen Ansprüche aus der Nutzung sowohl eigener als auch fremder Windsurfbretter ein. Dieser Versicherungsschutz ist wichtig, denn wenn es bei gutem Wetter eng zugeht am Strand und auf dem Wasser, kann es zu ungewollten Konflikten zwischen Surfern und Badegästen oder auch zwischen Surfern untereinander kommen. Ein kleiner Sachschaden an einem fremden Board mag zu verschmerzen sein, leider droht hier aber auch ein erhebliches Gefahrenpotenzial durch schwere Kopfverletzungen von Schwimmern mit gravierenden und sehr teuren Langzeitfolgen.

In der Regel besteht kein Versicherungsschutz für das Surfbrett selbst. Bei einem eigenen Brett liegt kein Fremdschaden vor, und die Haftpflichtversicherung ist deshalb nicht zuständig. Bei einem gemieteten oder geliehenen fremden Brett greift in der Regel der Ausschluss von Mietsachschäden.

Privathaftpflichtversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: