Sportgeräte

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Freizeit- und Sportgeräte zählen grundsätzlich zum Hausrat und sind damit versicherte Sachen der Hausratversicherung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und in älteren Versicherungsbedingungen auch unklare Abgrenzungen.

Heute sind Kanus, Ruderboote, Falt- und Schlauchboote (diese einschließlich ihrer Motoren), Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen ausdrücklich als mitversichert erwähnt. Sonstige Luft- und Wasserfahrzeuge – auch Flugmodelle – sind dagegen ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht auch für motorgetriebene Go-Karts und Spielfahrzeuge. Fahrräder sind ebenfalls versicherte Sachen in der Hausratversicherung, jedoch besteht Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl nur aufgrund besonderer Vereinbarung (siehe Fahrraddiebstahl).

Beschränkungen des Versicherungsorts

Die Regelungen zum Versicherungsort gelten auch für Sportgeräte. Versichert sind die Sachen in der Wohnung und über die Außenversicherung, wenn sie sich vorübergehend außerhalb befinden. Manche Versicherer bieten Versicherungsschutz in der Hausratversicherung aber auch für Sportgeräte, die sich ständig außerhalb der Wohnung befinden, zum Beispiel ein Sattel im Reitstall, oder die Golfausrüstung im Golfclub.

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