Außenversicherung

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Ihre Hausratversicherung lässt Sie nicht allein, wenn sie die Wohnung verlassen. Zwar ist sie – wie jede Sachversicherung – grundsätzlich ortsgebunden. Über die Außenversicherung wird der Versicherungsschutz aber im Rahmen vertraglich vereinbarter Entschädigungsgrenzen erweitert. Hier ist besonders zu beachten, dass die Außenversicherung sowohl zeitlich als auch in der Summe begrenzt ist. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.

Dabei ist es egal, ob Sie auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder im Urlaub sind. Hauptsache, die Hausratgegenstände sind vorübergehend außerhalb. Wenn Sie also Sachen ständig in einer Ferienwohnung haben, sind sie auch über die Außenversicherung nicht gedeckt.

Versicherte Gefahren beachten

Die Beschränkungen des Versicherungsschutzes, die durch die Beschreibung der versicherten Gefahren besteht, gilt auch in der Außenversicherung weiter.

Ein Raub kann sich natürlich auf offener Straße ereignen. Dagegen schützt die Hausratversicherung auch während der Ferien im Ausland. Ein Einbruch ist dagegen nur versichert, wenn er in ein Gebäude erfolgt, also ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung. Auch ein Sturmschaden gilt nicht im Freien.

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