Versicherte Sachen

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Als Hausrat gelten nach aktuellen Versicherungsbedingungen (VHB) alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Nutzung bedeutet Gebrauch, Verbrauch oder einfach nur Dekoration. Auch Haustiere, die normalerweise artgerecht in Wohnungen gehalten werden, sind Hausrat, also zum Beispiel Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen und Fische. Hausrat ist ein recht umfassender Sachinbegriff. Es gibt allerdings einige Einschränkungen unter versicherte Sachen:

  • Wertsachen, zum Beispiel Bargeld, Sparbücher, Schmuck und Antiquitäten, sind nur im Rahmen von vereinbarten Entschädigungsgrenzen versichert. Üblich ist eine allgemeine Grenze von zum Beispiel 20 % der Versicherungssumme sowie spezielle Grenzen in Euro für Sachen, die außerhalb von Wertbehältnissen aufbewahrt werden.
  • Sport- und Freizeitgeräte sind größtenteils mitversichert, aber nur innerhalb der Wohnung oder wenn sie sich vorübergehend außerhalb befinden (siehe Sportgeräte).
  • Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, sind nur versichert, wenn sie Ihr Eigentum oder das Ihrer Mitbewohner sind. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz in ausschließlich beruflich genutzten Räumen, etwa in einer Arztpraxis oder einem Rechtsanwaltsbüro im Einfamilienhaus. Ein häusliches Arbeitszimmer zählt aber zur Wohnung.
  • Bei Einbaumöbeln und Teppichböden kommt es darauf an, wer sie beschafft hat. Einbauten durch einen Mieter oder Wohnungseigentümer zählen normalerweise zum Hausrat, im selbst genutzten Einfamilienhaus zahlt die Wohngebäudeversicherung für einen Schaden. Eine Anbauküche, die mit wenigen Teilen passend gemacht wird, ist aber kein Einbaumöbel. Deshalb gehört sie immer zum Hausrat (s. auch Einbauküche).
  • Zum Teil besteht auch für Sachen außerhalb der Wohnung Versicherungsschutz, insbesondere für Markisen und Antennen.

Versicherungssumme am Neuwert ausrichten

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Auch gebrauchte Sachen werden ohne einen Abzug „neu für alt“ ersetzt. Im Schadenfall ist das sehr angenehm, weil Sie ansonsten bei einem Neukauf auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben würden. Es bedeutet aber auch, dass sich die Versicherungssumme am Neuwert orientieren muss. Ein guter Richtwert sind 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Ab dieser Summe gewähren die meisten Versicherer einen Unterversicherungsverzicht.

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