Einbauküche

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Einbaumöbel, zum Beispiel Einbauküchen, Bücherwände oder begehbare Kleiderschränke, sind in der Regel Gebäudebestandteile und somit über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie fallen nur unter die Hausratversicherung, wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer (nicht aber als Gebäudeeigentümer!) auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher auch die Gefahr trägt.

Sie möchten Ihre Einbauküche lieber in der Hausrat- als in der Gebäudeversicherung abgesichert haben? Das ist möglich, es gibt eine standardisierte Vereinbarung dazu. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Anbau ist nicht Einbau

Allerdings ist nicht jede Küche eine Einbauküche. Bei Einbaumöbeln kommt es nämlich darauf an, ob sie individuell angefertigt und mit dem Gebäude dauerhaft verbunden sind.

Bei Einbauküchen (treffender: Anbauküchen) ist dies heute meist nicht der Fall, da sie industriell hergestellt werden und nur durch Passstücke und Abschlussleisten mit dem Gebäude verbunden sind, sodass ein Ausbau jederzeit ohne Beschädigung möglich ist. Solche Anbaumöbel und Anbauküchen gehören zum Hausrat, unabhängig davon ob Sie Mieter, Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer sind.

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