VHB

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

VHB ist die Abkürzung für die Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung. Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherungsunternehmens. Das "V" kennzeichnet hier eine verbundene Versicherung. Das bedeutet, dass Sie durch einen einheitlichen Vertrag gegen verschiedene Gefahrengruppen geschützt sind.

Die Hausratversicherung vereint unter den einheitlichen VHB eine Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, oft auch noch eine erweiterte Naturgefahrenversicherung (siehe Elementarschaden).

Einheitliche Leistungsbeschreibung zur Gleichbehandlung

Die VHB regeln alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, zum Beispiel versicherte Gefahren, versicherte Sachen, versicherte Kosten, den Versicherungsort und die Regeln für die Bildung der Versicherungssumme (siehe zum Beispiel Neuwertversicherung) und die Entschädigungsberechnung. Das unsichtbare Gut Versicherung wird hier beschrieben.

Die VHB dienen der klaren Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Ereignissen. Erst auf dieser Basis kann der Versicherer einen Beitrag kalkulieren. Und es ist sichergestellt, dass alle Kunden, die diesen Beitrag zahlen, gleich behandelt werden.

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